Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Jan Schneider, staatlich geprüfter Berg- und Skiführer, (im Folgenden: Veranstalter) und dem Vertragspartner (im Folgenden: Kunde).
2. Es gelten ausschließlich diese AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als der Verwender ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Gegenteilige oder abweichende Bedingungen des Kunden in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ansonsten nicht.
3. Schäden aus Verlust oder Reparaturkosten von Beschädigungen an der Leihausrüstung die über eine normale Abnützung hinausgehen, sind vom Teilnehmer zu ersetzen.
§ 2 Teilnahmeberechtigte
1. Teilnehmen an den Veranstaltungen kann jeder, der körperlich und geistig gesund ist, der die separat vereinbarten speziellen Anforderungen an die jeweilige Veranstaltung erfüllt und der die entsprechende und erforderliche Ausrüstung mitführt, soweit diese nicht vom Veranstalter gestellt wird.
2. Der Veranstalter bzw. dessen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, zu Beginn oder während der Veranstaltung Kunden auszuschließen, die den unter Absatz (1) genannten Anforderungen nicht entsprechen. Eine Rückerstattung der Veranstaltungsvergütung ist aufgrund eigener Vertragsuntreue des Kunden in diesen Fällen ausgeschlossen.
3. Wetter- oder Wasserstandsbedingte Veranstaltungsabsagen unterliegen der ausschließlichen Entscheidung des Veranstalters. In diesem Falle erhält der Kunde einen Gutschein, der ihn berechtigt innerhalb von zwei Jahren eine gleichwertige Veranstaltung nach seiner Wahl zu besuchen. 1. Das Angebot des Veranstalters ist freibleibend.
§ 3 Angebot, Vertragsabschluss und Leistungsumfang
2. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch den Veranstalter und mit dem dort bezeichneten Leistungsumfang zustande.
3. Alle Veranstaltungen werden vom Veranstalter gewissenhaft, präzise und sorgfältig vorbereitet. Der Veranstalter stellt dafür seine Dienste zur Verfügung. Ein darüberhinausgehender Erfolg, gleich welcher Art, insbesondere ein Gipfelerfolg oder andere subjektive Vorstellungen, die der Kunde mit der Veranstaltung verbindet, sind ausdrücklich nicht vereinbart oder geschuldet.
4. Die auf der Internetseite beschriebenen Veranstaltungen sind als Vorschläge zu betrachten. Um die Sicherheit zu gewährleisten ist der jeweilige Bergführer vor Ort zu Programmänderungen berechtigt, sobald die Witterungsbedingungen, Lawinengefahr, mangelnde Kondition oder andere sicherheitsrelevante Aspekte dazu Anlass geben. Die endgültige Entscheidung trifft der Bergführer.
§ 4 Verhalten der Kunden
1. Der Kunde ist dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass er sich und andere Kunden nicht gefährdet und auf diese Rücksicht nimmt.
2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, den Aufforderungen des Bergführers, zur Gewährleistung der eigenen Sicherheit und derjenigen der anderen Kunden, Folge zu leisten.
3. Die Kunden sind sich darüber im Klaren, dass die Veranstaltungen mit gewissen Risiken und Gefahren verbunden sind und nehmen diese Risiken und Gefahren bewusst und mit vollem Einverständnis in Kauf. Die Kunden sind sich dabei insbesondere darüber bewusst und nehmen es in Kauf, dass es zu Stürzen und daraus resultierenden – auch schwersten – Sach-, Personen- oder Vermögensschäden kommen kann. Gefahren und Risiken können sich insbesondere, aber nicht nur, aus den – häufig auch wechselnden – Witterungs- und Wegebedingungen sowie dem eigenen und dem Verhalten Dritter ergeben. Auch eine nicht ausreichende gesundheitliche Verfassung, mangelnde Kondition sowie Selbstüberschätzung oder unzureichende und nicht den für die Reise/ Veranstaltung oder eine bestimmte Übung vorausgesetzten Fähigkeiten der Kunden können zu einer Gefährdung der
eigenen Person oder Anderen führen. Der Veranstalter ist jedoch stets bemüht für größtmögliche Sicherheit zu sorgen. 1. Der Bergführer Jan Schneider verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Allfällige private Versicherungen (z.B. Unfallversicherung) im Zusammenhang mit den geplanten Touren sind von den Gästen selbst abzuschließen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass bei Hubschrauber- oder Bergrettungseinsätzen sehr hohe Kosten anfallen können, die von den zuständigen Sozialversicherungsträgern im Regelfall nicht übernommen werden und daher vom betroffenen Gast selbst zu bezahlen sind. Es wird daher der Abschluss einer Annullierungskosten- und Reiseversicherung ausdrücklich empfohlen. Es besteht grundsätzlich keine Rücktrittsversicherung. Der Gast ist selbst für die Einhaltung der allfälliger Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten verantwortlich.
§ 5 Versicherungen
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten für die Leistungen die in der jeweils aktuellen Preisliste (derzeitiger Stand) aufgeführten Preise.
2. Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung wie folgt sofort und ohne jeglichen Abzug im Voraus fällig: Anzahlung in Höhe von 100,00 EUR mit Rechnungszugang. Restbetrag spätestens 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn.
3. Erfolgt der Vertragsabschluss und die Rechnungsstellung weniger als 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn, so ist die Vergütung sofort und ohne jeglichen Abzug im Voraus fällig.
§ 7 Leistungs- und Preisänderung
1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Veranstaltungsvertrages (z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs, Hotelwechsel), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Wir werden den Kunden von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Veranstaltungsleistung
§ 8 Rücktritt
1. Der Kunde kann von dem Vertrag vor Veranstaltungsbeginn jederzeit zurücktreten. Der Rücktritt ist in Schriftform zu erklären und wird mit Zugang beim Veranstalter wirksam.
2. Abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts werden dem Kunden nachfolgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:
Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% des Veranstaltungspreises.
29 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises.
Ab 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80% des Veranstaltungspreises.
Ab 48 Stunden vor der Veranstaltung 100% des Veranstaltungspreises.
§ 9 Rücktritt seitens des Bergführer Jan Schneider nach Antritt der Reise
1. Der Bergführer Jan Schneider, wird von der Leistungserbringung befreit, wenn ein Gast im Rahmen einer Tour durch ungebührliches sowie grob unvorsichtiges Verhalten die Durchführung der Unternehmung – ungeachtet einer Abmahnung – nachhaltig stört oder andere gefährdet. In diesem Fall ist der Gast, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Bergführer Jan Schneider gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. In einem solchen Fall wird das Führungshonorar nicht rückerstattet.
§ 10 Höhere Gewalt
1. Im Falle der Kündigung wegen höherer Gewalt gilt § 651 j BGB in seiner jeweils aktuellen Fassung.
§ 11 Unmöglichkeitshaftung
1. Soweit die Leistung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung
und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 15 % des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
2. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. § 9 Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Kunde kann nur mit einer solchen Forderung aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 12 Haftungsbeschränkung / -ausschluss
1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt 1.2 soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Ver-schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
1.1 soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder
2. Die deliktische Haftung des Veranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt. Die Haftungs-höchstsumme gilt jeweils je Kunde und Veranstaltung. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
3. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Veranstaltungsausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und
unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Veranstaltungsleistungen sind. Der Veranstalter haftet jedoch
3.1 für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Veranstaltung zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Veranstaltung und die Unter-bringung während der Veranstaltung beinhalten,
3.2 wenn und insoweit für den Kunden entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch den Veranstalter ursächlich geworden ist.
§ 13 Schriftform
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages erfolgen durch die Geschäftsführung oder vom Veranstalter besonders Bevollmächtigte. Mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen anderer Personen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Geschäftsführung des Veranstalters bestätigt werden.
2. Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
§ 14 Gerichtsstand/ Anwendbares Recht
1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Veranstalters.
2. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.
§ 15 Datenschutz und Werbung
1. Der Bergführer Jan Schneider (Veranstalter) ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung und aus dem Vertrag ergebende Zwecke zu verarbeiten und zu speichern. Des Weiteren stimmt der Gast bei Buchung ausdrücklich zu, personenbezogene Daten an Kursleiter, Teilnehmer und Unterkunft weiterzugeben. Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung stimmt der Teilnehmer zu das Fotos, die von ihm während der Unternehmung gemacht worden sind, für Werbezwecke des Bergführers Jan Schneider verwendet werden dürfen.